Notartätigkeiten

Notarin in Gelsenkirchen

Immobilienrecht

  • Beurkundung von Kaufverträgen über Grundstücke, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte
  • Überlassungs- bzw. Übertragungsverträge zwischen Angehörigen, beispielsweise im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder zum Zwecke des Ausgleichs von Zugewinn
  • Erbbaurechtsverträge
  • Teilungserklärungen zum Zwecke der Bildung von Wohnungseigentum

Erbrecht

  • Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen
  • sogenanntes „Berliner Testament“
  • sogenanntes „Super-Vermächtnis“
  • Behindertentestament
  • Erbscheinsanträge
  • Erbschaftsausschlagungen
  • Erbauseinandersetzungsverträge
  • Beurkundungen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Vermächtnissen

Familienrecht

  • Beurkundung von Eheverträgen, von Scheidungsfolgenvereinbarungen und von reinen Unterhaltsvereinbarungen
  • modifizierte Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung
  • Ausschluss des Versorgungsausgleichs
  • Regelungen im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt
  • Beurkundung von General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen nach vorheriger umfassender Beratung im Hinblick auf Inhalt und Umfang von Vollmacht bzw. Patientenverfügung

Gesellschaftsrecht

  • GmbH-Gründungen
  • Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
  • Entwurf von Gesellschaftsverträgen und Anstellungsverträgen mit GmbH-Geschäftsführern
  • Beurkundung von Satzungsänderungen
  • Beurkundung von Kapitalerhöhungsbeschlüssen
  • Handelsregisteranmeldung (Bestellung und/oder Abberufung von Geschäftsführern oder Prokuristen; Anmeldung von Satzungsänderungen; Anmeldung von Sitzverlegungen etc.)
  • Beurkundung von Nachfolgeregelungen/Übergabeverträge
  • Beurkundung von Schuldanerkenntnissen mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Gemeinsam mit den Notarkammern Berlin und Schleswig-Holstein betreibt die Westfälische Notarkammer den Blog ratgeber-notar. Wir laden Sie ein, sich dort aktuell über Themen aus den Aufgabengebieten der Notarinnen und Notare zu informieren. Dort finden Sie aktuelle Informationen z. B. zum Immobilienrecht, zum Erbrecht oder zur Vorsorge durch Vollmachten und Patientenverfügungen.

 
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