Die Schwerpunkte
Der Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung sowohl von mittelständischen Unternehmen als auch von Arbeitnehmern, und hier insbesondere auch von leitenden Angestellten und Organmitgliedern von Kapitalgesellschaften.
Dies führt dazu, dass wir auftretende Konfliktsituationen im Arbeitsrecht aus dem Blickwinkel beider Arbeitsvertragsparteien betrachten können. Dieser Umstand kann hilfreich sein, um Konflikte möglichst kurzfristig und nach Möglichkeit außergerichtlich beizulegen. Im Übrigen ist er oftmals von entscheidender Bedeutung für eine interessengerechte, erfolgreiche Vertretung und Strategie im gerichtlichen Verfahren.
Schließlich vertreten wir Arbeitgeberinteressen in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifvertragsrechtlichen Angelegenheiten. Die Rechtsanwälte sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.