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Befristung: BVerfG kippt die BAG-Rechtsprechung zum Vorbeschäftigungsverbot

BVerfG, 6.6.2018, 1 BvR 1375/14 u. a.:

Das Vorbeschäftigungsverbot in § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist verfassungsgemäß. Es kann allerdings – entgegen der Auffassung des BAG – nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass eine weitere sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien zulässig ist, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt.

Die vom BAG vorgenommene Auslegung des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG, die eine wiederholte sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien immer dann gestattet, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt, ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Schließlich darf richterliche Rechtsfortbildung den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen und durch ein eigenes Regelungsmodell ersetzen. Hier hatte sich der Gesetzgeber nämlich klar erkennbar gegen eine solche Frist entschieden.

 

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen
Daniela Doberstein

 
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